EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL XI ZUGANG ZU INFORMATIONEN, BERICHTERSTATTUNG, UNTERSUCHUNGEN UND VOR-ORT-PRÜFUNGENTITEL 1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEArtikel 138

Artikel 138Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs in Bezug auf die in den Artikeln 10 bis 13 der SSM-Verordnung genannten Befugnisse

In Kraft seit 15. Mai 2014
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