Artikel 137 Sanktionserlöse — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
Die Erlöse aus den von der EZB gemäß Artikel 18 Absätze 1 und 7 der SSM-Verordnung verhängten Verwaltungssanktionen sind Eigentum der EZB.
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