EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL X VERWALTUNGSSANKTIONENTITEL 6 NACH ARTIKEL 18 ABSATZ 5 DER SSM-VERORDNUNG VORGESEHENE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EZB UND DEN NCAS IN MITGLIEDSTAATEN DES EURO-WÄHRUNGSGEBIETSArtikel 134

Artikel 134Bedeutende beaufsichtigte Unternehmen

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