EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL II ORGANISATION DES SSMTITEL 3 VERFAHREN, DIE DAS NIEDERLASSUNGSRECHT UND DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR REGELNKAPITEL 1 Verfahren, die das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des SSM regelnArtikel 11

Artikel 11Niederlassungsrecht von Kreditinstituten innerhalb des SSM

In Kraft seit 15. Mai 2014
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