Artikel 103 Liste der für die makroprudenziellen Instrumente zuständigen NCAs und NDAs — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
TEIL VIII ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EZB, DEN NCAs UND NDAs IM HINBLICK AUF MAKROPRUDENZIELLE AUFGABEN UND INSTRUMENTE
TITEL 2 VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR DIE ANWENDUNG MAKROPRUDENZIELLER INSTRUMENTE
Artikel 103 Liste der für die makroprudenziellen Instrumente zuständigen NCAs und NDAs
Die EZB holt von den NCAs und NDAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten Informationen zu den Behörden, die für die jeweiligen in Artikel 101 genannten makroprudenziellen Instrumente benannt sind, und zu den makroprudenziellen Instrumenten ein, die diese Behörden anwenden dürfen.
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