Artikel 23 Aufhebung — Ereignisse in der Zivilluftfahrt – Meldung, Analyse und Weiterverfolgung
Rückverweise
Die Richtlinie 2003/42/EG und die Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 werden aufgehoben. Sie bleiben bis zum Beginn der Anwendung der vorliegenden Verordnung nach Artikel 24 Absatz 3 anwendbar.
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