ANHANG III ANFORDERUNG VON INFORMATIONEN AUS DEM EUROPÄISCHEN ZENTRALSPEICHER — Ereignisse in der Zivilluftfahrt – Meldung, Analyse und Weiterverfolgung
1. Name:
Funktion/Position:
Unternehmen:
Anschrift:
Tel.:
E-Mail:
Datum:
Art des Unternehmens:
3. April 2014
ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 18.
2. Angeforderte Informationen (machen Sie möglichst präzise Angaben, auch zum Zeitpunkt bzw. Zeitraum, zu dem Informationen gewünscht werden):
3. Grund für die Informationsanforderung:
4. Verwendungszweck der angeforderten Informationen:
5. Datum, bis zu dem die Informationen angefordert werden:
6. Das ausgefüllte Formular ist an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: (Ansprechstelle)
7. Zugang zu Informationen
Die Ansprechstelle ist nicht verpflichtet, die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie darf dies nur, wenn sie davon überzeugt ist, dass die Informationsanfrage mit der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt vereinbar ist. Der Anfragende verpflichtet sich und seine Organisation, die Informationen ausschließlich für den unter Nummer 4 genannten Zweck zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die aufgrund dieser Anfrage erteilten Informationen ausschließlich für Zwecke der Flugsicherheit im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 bereitgestellt werden, nicht jedoch für andere Zwecke, wie etwa insbesondere für die Klärung von Schuld- und Haftungsfragen oder für kommerzielle Zwecke.
Der Anfragende darf die ihm zur Verfügung gestellten Informationen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Auskunft erteilenden Ansprechstelle an Dritte weitergeben.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen kann eine Verweigerung des Zugangs zu weiteren Informationen aus dem Europäischen Zentralspeicher und gegebenenfalls die Verhängung von Sanktionen nach sich ziehen.
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