EU-RechtVerordnungenRestriktive Maßnahmen der EU als Reaktion auf die Invasion der Ukraine durch RusslandArtikel 9

Artikel 9 

In Kraft seit 17. März 2014
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Artikel 9 — Restriktive Maßnahmen der EU als Reaktion auf die Invasion der Ukraine durch Russland | GesetzeFinden.at