EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute Text von Bedeutung für den EWRKAPITEL IV ALLGEMEINE ANFORDERUNGENABSCHNITT 2 Genehmigung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der EigenmittelArtikel 29

Artikel 29 Beantragung einer Rückzahlung, einer Verringerung oder eines Rückkaufs durch das Institut für die Zwecke des Artikels 77 und des Artikels 78 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und geeignete Grundlagen für eine Beschränkung des Rückkaufs für die Zwecke des Artikel 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

In Kraft seit 03. April 2014
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