Artikel 2 Inhalt des elektronischen Datenaustauschsystems — e-Kohäsion — elektronische und papierlose Verwaltung
Gliederung
KAPITEL I Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die ESI-Fonds
ELEKTRONISCHES DATENAUSTAUSCHSYSTEM (Befugnis gemäß Artikel 74 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Artikel 2 Inhalt des elektronischen Datenaustauschsystems
Rückverweise
1. Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).
2. Die Informationen, die in den in SFC2014 integrierten elektronischen Formularen bereitgestellt werden (im Folgenden „strukturierte Daten“), dürfen nicht durch nichtstrukturierte Daten, einschließlich Hyperlinks und andere Formen nichtstrukturierter Daten, z. B. angehängte Dokumente oder Bilder, ersetzt werden. Übermittelt ein Mitgliedstaat die gleichen Informationen in Form strukturierter Daten und nichtstrukturierter Daten, werden im Falle von Unstimmigkeiten die strukturierten Daten verwendet.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…