Artikel 1 Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschsystems — e-Kohäsion — elektronische und papierlose Verwaltung
Gliederung
KAPITEL I Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die ESI-Fonds
ELEKTRONISCHES DATENAUSTAUSCHSYSTEM (Befugnis gemäß Artikel 74 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Artikel 1 Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschsystems
Die Kommission richtet ein elektronisches Datenaustauschsystem für den offiziellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ein.
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