EU-RechtVerordnungenLenkzeiten und Ruhezeiten im StraßenverkehrsgewerbeKAPITEL II INTELLIGENTER FAHRTENSCHREIBERArtikel 8

Artikel 8 Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit

In Kraft seit 01. März 2014
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