Artikel 5 Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers — Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe
Gliederung
KAPITEL I GRUNDSÄTZE, GELTUNGSBEREICH UND ANFORDERUNGEN
Artikel 5 Funktionen des digitalen Fahrtenschreibers
Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten:
Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung;
Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung;
Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten;
Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer;
Kalibrierung;
automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1;
Überwachung von Kontrollen;
Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen;
Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher;
Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten;
Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte;
Zeiteinstellung und Zeitmessung;
Fernkommunikation;
Unternehmenssperren;
integrierte Tests und Selbsttests.
Rückverweise
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