Artikel 48 Inkrafttreten — Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 48 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt vorbehaltlich der Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 46 ab 2. März 2016. Die Artikel 24, 34 und 45 gelten jedoch ab dem 2. März 2015.
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