Artikel 47 Aufhebung — Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 47 Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 wird aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
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