Artikel 27 Benutzung von Fahrerkarten — Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe
Gliederung
KAPITEL V FAHRERKARTEN
Artikel 27 Benutzung von Fahrerkarten
(1) Die Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Ein Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein und nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Er darf weder eine defekte noch eine abgelaufene Fahrerkarte benutzen.
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