Artikel 26 Konsultation wissenschaftlicher Gremien — Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU
Gliederung
TEIL V WISSENSCHAFTLICHE BASIS FÜR DAS FISCHEREIMANAGEMENT
Artikel 26 Konsultation wissenschaftlicher Gremien
Rückverweise
Die Kommission konsultiert die zuständigen wissenschaftlichen Gremien. Der STECF wird gegebenenfalls zu Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung lebender Meeresschätze einschließlich biologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und technischer Überlegungen gehört. Bei den Konsultationen wissenschaftlicher Gremien ist der ordnungsmäßigen Verwaltung öffentlicher Mittel mit dem Ziel Rechnung zu tragen, Doppelarbeit solcher Gremien zu vermeiden.
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