Artikel 49 Inkrafttreten — EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 49 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2014, mit Ausnahme des Kapitels IV und des Artikels 45, die ab dem 13. Dezember 2014 gelten.
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