Artikel 48 Überprüfung — EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 48 Überprüfung
Rückverweise
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 31. Dezember 2022 Bericht über die Ergebnisse der Anwendung dieser Verordnung.
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