Artikel 26 Widerruf der Genehmigung — EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
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Rückverweise
Die Kommission kann Kontrollen durchführen und die Genehmigung der Ausdehnung der Regeln widerrufen, wenn sie feststellt, dass einer oder mehreren Auflagen der Genehmigung nicht nachgekommen wird. Die Kommission setzt die anderen Mitgliedstaaten von diesem Widerruf in Kenntnis.
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