Artikel 12 Ziele der Branchenverbände — EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Gliederung
KAPITEL II BERUFSVERBÄNDE
ABSCHNITT I Gründung, ziele und massnahmen
Artikel 12 Ziele der Branchenverbände
Rückverweise
Die Branchenverbände verbessern die Koordinierung der und die Bedingungen für die Bereitstellung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen auf dem Unionsmarkt.
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