Artikel 19 Prioritäten für den Aufbau der Straßeninfrastruktur — Leitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
Gliederung
KAPITEL II DAS GESAMTNETZ
ABSCHNITT 3 Straßenverkehrsinfrastruktur
Artikel 19 Prioritäten für den Aufbau der Straßeninfrastruktur
Rückverweise
Bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Straßeninfrastruktur wird in Ergänzung zu den allgemeinen Prioritäten nach Artikel 10 Folgendem Priorität eingeräumt:
a) der Verbesserung und Förderung der Straßenverkehrssicherheit,
b) dem Einsatz von IVS, insbesondere multimodaler Informations- und Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Kommunikations- und Zahlungssysteme,
c) der Einführung neuer Technologien und Innovationen zur Förderung eines CO2-armen Verkehrs,
d) der Einrichtung von angemessenem Parkraum für gewerbliche Nutzer mit einem angemessenen Sicherheitsniveau,
e) der Minderung der Überlastung auf den vorhandenen Straßenverkehrswegen.
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