EU-RechtVerordnungenLeitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen VerkehrsnetzesKAPITEL II DAS GESAMTNETZABSCHNITT 2 BinnenschifffahrtsinfrastrukturArtikel 16

Artikel 16 Prioritäten für den Aufbau der Binnenschifffahrtsinfrastruktur

In Kraft seit 21. Dezember 2013
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