Artikel 16 Prioritäten für den Aufbau der Binnenschifffahrtsinfrastruktur — Leitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
Gliederung
KAPITEL II DAS GESAMTNETZ
ABSCHNITT 2 Binnenschifffahrtsinfrastruktur
Artikel 16 Prioritäten für den Aufbau der Binnenschifffahrtsinfrastruktur
Rückverweise
Bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Binnenschifffahrtsinfrastruktur wird in Ergänzung zu den allgemeinen Prioritäten nach Artikel 10 folgenden Aspekten Priorität eingeräumt:
a) für bestehende Binnenwasserstraßen: der Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Standards für Binnenwasserstraßen der Klasse IV;
b) gegebenenfalls der Erreichung höherer Standards für die Modernisierung bestehender Wasserstraßen und für Schaffung neuer Wasserstraßen gemäß den Vorgaben der CEMT für die technischen Aspekte der Infrastruktur, entsprechend dem Marktbedarf;
c) Implementierung von Telematikanwendungen einschließlich RIS;
d) der Anbindung der Binnenhafeninfrastrukturen an die Schienengüterverkehrs- und Straßenverkehrsinfrastrukturen;
e) der besonderen Berücksichtigung naturbelassener, frei fließender Flüsse, die daher Gegenstand spezifischer Maßnahmen sein können;
f) der Förderung der nachhaltigen Binnenschifffahrt;
g) der Modernisierung und Ausweitung der für Beförderungsvorgänge innerhalb des Hafengebiets erforderlichen Infrastrukturkapazität.
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