Artikel 13 Prioritäten für den Aufbau der Schienenverkehrsinfrastruktur — Leitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
Gliederung
KAPITEL II DAS GESAMTNETZ
ABSCHNITT 1 Schienenverkehrsinfrastruktur
Artikel 13 Prioritäten für den Aufbau der Schienenverkehrsinfrastruktur
Rückverweise
Bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Schienenverkehrsinfrastruktur wird in Ergänzung zu den allgemeinen Prioritäten nach Artikel 10 folgenden Aspekten Priorität eingeräumt:
a) der Einführung des ERTMS;
b) der Umrüstung auf die Regelspurweite von 1435 mm;
c) der Minderung der Auswirkungen von Lärm und Erschütterungen infolge des Schienenverkehrs, insbesondere anhand von Maßnahmen für Fahrzeuge und Infrastruktur einschließlich Lärmschutzeinrichtungen;
d) der Erfüllung der Infrastrukturanforderungen und dem Ausbau der Interoperabilität;
e) der Verbesserung der Sicherheit von höhengleichen Bahnübergängen;
f) gegebenenfalls der Anbindung der Schienenverkehrsinfrastrukturen an die Binnenhafeninfrastrukturen.
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