EU-RechtVerordnungenLeitlinien der EU für den Aufbau eines transeuropäischen VerkehrsnetzesKAPITEL II DAS GESAMTNETZABSCHNITT 1 SchienenverkehrsinfrastrukturArtikel 12

Artikel 12 Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

In Kraft seit 21. Dezember 2013
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