EU-RechtVerordnungenVorschriften über Direktzahlungen der EU an Inhaber landwirtschaftlicher BetriebeTITEL III BASISPRÄMIENREGELUNG, REGELUNG FÜR DIE EINHEITLICHE FLÄCHENZAHLUNG UND DAMIT VERBUNDENE ZAHLUNGENKAPITEL 1 Basisprämienregelung und Regelung für die einheitliche FlächenzahlungAbschnitt 5 Anwendung der basisprämienregelung in den mitgliedstaaten, die die regelung für die einheitliche flächenzahlung angewendet habenArtikel 38

Artikel 38 Einführung der Basisprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

In Kraft seit 20. Dezember 2013
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