EU-RechtVerordnungenVorschriften über Direktzahlungen der EU an Inhaber landwirtschaftlicher BetriebeTITEL III BASISPRÄMIENREGELUNG, REGELUNG FÜR DIE EINHEITLICHE FLÄCHENZAHLUNG UND DAMIT VERBUNDENE ZAHLUNGENKAPITEL 1 Basisprämienregelung und Regelung für die einheitliche FlächenzahlungAbschnitt 4 Regelung für die einheitliche flächenzahlungArtikel 36

Artikel 36 Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

In Kraft seit 20. Dezember 2013
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Artikel 36 Regelung für die einheitliche Flächenzahlung — Vorschriften über Direktzahlungen der EU an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe | GesetzeFinden.at