Artikel 17 Schrittweise Einführung der Direktzahlungen in Kroatien — Vorschriften über Direktzahlungen der EU an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Gliederung
TITEL II ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DIREKTZAHLUNGEN
KAPITEL 2 Auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien anwendbare Bestimmungen
Artikel 17 Schrittweise Einführung der Direktzahlungen in Kroatien
In Kroatien werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, bei dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der entsprechenden ab dem Jahr 2022 geltenden Höhe der Direktzahlungen ausgedrückt sind:
25 % im Jahr 2013,
30 % im Jahr 2014,
35 % im Jahr 2015,
40 % im Jahr 2016,
50 % im Jahr 2017,
60 % im Jahr 2018,
70 % im Jahr 2019,
80 % im Jahr 2020,
90 % im Jahr 2021,
100 % ab dem Jahr 2022.
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