Artikel 61 Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen im Weinsektor — Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
Gliederung
TITEL V KONTROLLSYSTEME UND SANKTIONEN
KAPITEL I Allgemeine Vorschriften
Artikel 61 Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen im Weinsektor
Bei der Anwendung der Stützungsregelungen im Weinsektor gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Verwaltungs- und Kontrollverfahren, die sich auf diese Regelungen beziehen, mit dem integrierten System gemäß Kapitel II dieses Titels kompatibel sind im Hinblick auf
a) die elektronische Datenbank;
b) das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen;
c) die Verwaltungskontrollen.
Die Verfahren müssen eine gemeinsame Anwendung oder den Austausch von Daten mit dem integrierten System ermöglichen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden