Artikel 32 Finanzielle Beteiligung des ELER — Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
Gliederung
TITEL IV FINANZIELLE VERWALTUNG DER FONDS
KAPITEL II Eler
Abschnitt 2 Finanzierung von programmen zur entwicklung des ländlichen raums
Artikel 32 Finanzielle Beteiligung des ELER
Die finanzielle Beteiligung des ELER an den Ausgaben der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird für jedes Programm im Rahmen der Höchstbeträge nach den Unionsvorschriften über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER bestimmt.
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