EU-RechtVerordnungenErasmus+ – Grenzüberschreitende Partnerschaften der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und SportKAPITEL II Allgemeine und berufliche BildungArtikel 8

Artikel 8 Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

In Kraft seit 21. Dezember 2013
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