Artikel 38 Inkrafttreten — Erasmus+ – Grenzüberschreitende Partnerschaften der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Gliederung
KAPITEL XI Schlussbestimmungen
Artikel 38 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.
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