EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden teilnehmender Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istKAPITEL IV Organisatorische GrundsätzeArtikel 25

Artikel 25Trennung von der geldpolitischen Funktion

In Kraft seit 03. November 2013
Up-to-date