EU-RechtVerordnungenZollkodex der UnionTITEL II GRUNDLAGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON EINFUHR- ODER AUSFUHRABGABEN UND SONSTIGEN FÜR DEN WARENVERKEHR VORGESEHENEN MASSNAHMENKAPITEL 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von WarenArtikel 56

Artikel 56Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung

In Kraft seit 30. Oktober 2013
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