Artikel 279 Befugnisübertragung — Zollkodex der Union
Gliederung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in dem in Artikel 278 genannten Fall festgelegt werden.
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