Artikel 22 Inkrafttreten — Lebensmittel für besondere Gruppen
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 20. Juli 2016, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen:
Artikel 11, 16, 18 und 19, die ab dem 19. Juli 2013 gelten;
Artikel 15 und der Anhang dieser Verordnung, die ab dem Zeitpunkt der Anwendung der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 11 Absatz 1 gelten.
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