Artikel 14 Technische Leitlinien — Lebensmittel für besondere Gruppen
Gliederung
KAPITEL II ZUSAMMENSETZUNGS- UND INFORMATIONSANFORDERUNGEN
ABSCHNITT 2 Besondere Anforderungen
Artikel 14 Technische Leitlinien
Rückverweise
Die Kommission kann technische Leitlinien annehmen, die es Lebensmittelunternehmen, insbesondere KMU, erleichtern, dieses Kapitel und das Kapitel III einzuhalten.
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