Artikel 12 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse, die für Kleinkinder bestimmt sind — Lebensmittel für besondere Gruppen
Gliederung
KAPITEL II ZUSAMMENSETZUNGS- UND INFORMATIONSANFORDERUNGEN
ABSCHNITT 2 Besondere Anforderungen
Artikel 12 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse, die für Kleinkinder bestimmt sind
Rückverweise
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Anhörung der Behörde bis zum 20. Juli 2015 einen Bericht über die Frage vor, ob gegebenenfalls besondere Vorschriften für Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse, die für Kleinkinder bestimmt sind, in Bezug auf Anforderungen an die Zusammensetzung und Kennzeichnung sowie gegebenenfalls andere Anforderungen erforderlich sind. Die Kommission wird sich in dem Bericht unter anderem mit den Ernährungsanforderungen von Kleinkindern, mit der Rolle, die diese Erzeugnisse in der Ernährung von Kleinkindern spielen, und mit der Frage befassen, ob diese Erzeugnisse im Vergleich zu einer normalen kindgerechten Ernährung während der Abstillzeit einen ernährungsphysiologischen Nutzen haben. Dieser Bericht kann erforderlichenfalls von einem entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag begleitet werden.
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