Artikel 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können — Rechte an geistigem Eigentum – Durchsetzung durch die Zollbehörden
Gliederung
KAPITEL II ANTRÄGE
ABSCHNITT 1 Antragstellung
Artikel 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können
Rückverweise
Unionsanträge können nur für Rechte geistigen Eigentums gestellt werden, die auf Rechtsvorschriften der Union mit unionsweiter Rechtswirkung beruhen.
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