Artikel 45 Aufhebung — Eurodac: Europäisches System für den Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern (bis 2026)
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 45 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 und die Verordnung (EG) Nr. 407/2002 werden mit Wirkung ab dem 20. Juli 2015 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
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