EU-RechtVerordnungenEurodac: Europäisches System für den Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern (bis 2026)KAPITEL VII DATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ UND HAFTUNGArtikel 27

Artikel 27 Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten

In Kraft seit 19. Juli 2013
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