Artikel 10 Übergangsbestimmungen — Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene
Rückverweise
(1) 29. Mai 1989
ABl. L 155 vom 7.6.1989, S. 9.
7. Juni 2007
ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(2) Zur Festlegung der auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel können die Mitgliedstaaten — solange der Beschluss 2007/436/EG, Euratom in Kraft ist — abweichend von Absatz 1, wenn die benötigten detaillierten Daten nach dem ESVG 95 nicht verfügbar sind, Daten verwenden, die auf dem ESVG 2010 basieren.
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