Artikel 28 Aufhebung — Treibhausgasemissionen - System für die Überwachung und Berichterstattung
Gliederung
KAPITEL 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 28 Aufhebung
Die Entscheidung Nr. 280/2004/EG wird hiermit aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden