Artikel 24 Rolle der Europäischen Umweltagentur — Treibhausgasemissionen - System für die Überwachung und Berichterstattung
Gliederung
KAPITEL 9 ZUSAMMENARBEIT UND UNTERSTÜTZUNG
Artikel 24 Rolle der Europäischen Umweltagentur
Rückverweise
Die Europäische Umweltagentur unterstützt die Kommission bei der Durchführung der Artikel 6 bis 9, 12 bis 19, 21 und 22 entsprechend ihrem jährlichen Arbeitsprogramm. Diese Unterstützung betrifft unter anderem
a) die Erstellung des Treibhausgasinventars der Union und des Treibhausgasinventarberichts der Union;
b) die Durchführung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollverfahren für die Erstellung des Treibhausgasinventars der Union;
c) die Schätzung von Daten, die in den nationalen Treibhausgasinventaren nicht mitgeteilt wurden;
d) die Durchführung der Prüfungen;
e) die Erstellung des vorläufigen Treibhausgasinventars der EU;
f) die Zusammenstellung der Informationen der Mitgliedstaaten über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen;
g) die Durchführung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollverfahren in Bezug auf die Informationen der Mitgliedstaaten über Prognosen sowie Politiken und Maßnahmen;
h) die Schätzung von Prognosedaten, die von den Mitgliedstaaten nicht mitgeteilt wurden;
i) die Zusammenstellung von Daten für den Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat;
j) die Verbreitung der im Rahmen dieser Verordnung erhobenen Informationen, einschließlich Unterhaltung und Aktualisierung einer Datenbank über die Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Plattform für Klimaanpassung bezüglich Auswirkungen von, Anfälligkeit für und Anpassung an den Klimawandel.
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