Artikel 24 Inkrafttreten — Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Juni 2013, mit Ausnahme der Artikel 14 und 15, die ab dem Geltungsbeginn der einschlägigen Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ gelten.
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