Artikel 23 Aufhebung — Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 23 Aufhebung
Rückverweise
Die Entscheidung Nr. 1364/2006/EG wird zum 1. Januar 2014 aufgehoben. Für in den Anhängen I und III der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG aufgeführte Vorhaben entstehen aus dieser Verordnung keine Rechte.
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