Artikel 15 Anleitung bezüglich der Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Union — Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur
Gliederung
KAPITEL V FINANZIERUNG
Artikel 15 Anleitung bezüglich der Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Union
Rückverweise
Die in Artikel 4 Absatz 2 genannten konkreten Kriterien und die in Artikel 4 Absatz 4 genannten Parameter dienen auch als Richtwerte bei der Festlegung von Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung der Union, die in der einschlägigen Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehen ist.
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