Artikel 4 — Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Gliederung
Rückverweise
Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, die die Anforderungen dieses Kapitels erfüllen, dürfen beim Vertrieb von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum in der Union die Bezeichnung „EuSEF“ verwenden.
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