Artikel 5 Inkrafttreten und Geltung — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 208/2013 der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Juli 2013.
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