ANHANG Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Rückstandshöchstgehalte (mg/kg) — Verordnung (EU) Nr. 35/2013 der Kommission vom 18. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimethomorph, Indoxacarb, Pyraclostrobin und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden wie folgt geändert:
(1) In Anhang II erhalten die Spalten für Indoxacarb, Pyraclostrobin und Trifloxystrobin folgende Fassung:
(2) In Anhang III Teil A erhält die Spalte für Dimethomorph folgende Fassung:
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